Barrierefreie Websites
Pflicht ab 2025
Chance für morgen.
Barrierefreie Websites
gesetzliche Pflicht
digitale Chance.
Wir gestalten barrierefreie Websites, die alle erreichen – rechtssicher, modern und suchmaschinenfreundlich.
Seit 2025 sind viele Websites zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre digitalen Angebote zugänglich, rechtssicher und modern umzusetzen – mit klarer Nutzerführung, starkem Design und WCAG-konformer Technik.
Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit
Website-Audit: Wir prüfen bestehende Websites nach den Richtlinien der WCAG 2.1 AA und EN 301 549.
Barrierefreies Webdesign: Gestaltung oder Relaunch deiner Seite – modern, responsive und zugänglich für alle Nutzergruppen.
Erklärung zur Barrierefreiheit: Rechtlich erforderliche Info-Seite inkl. Feedback-Mechanismus.
Pflege & Schulung: Regelmäßige Tests, Hinweise zur Contentpflege und Redaktionstrainings für dein Team.
Warum sich barrierefreies Webdesign lohnt
- Rechtssicherheit durch Umsetzung nach BFSG, EAA & WCAG 2.1
- Bessere Usability für alle - von mobil bis altersbedingt eingeschränkt
- SEO-Vorteile: Barrierefreier Code stärkt Auffindbarkeit bei Google
Größere Reichweite: Du erreichst bis zu 10 Mio. Menschen mit Einschränkungen allein in Deutschland
Für wen ist das relevant?
Unsere Lösungen richten sich an:
- Rechtssicherheit durch Umsetzung nach BFSG, EAA & WCAG 2.1
- Bessere Usability für alle - von mobil bis altersbedingt eingeschränkt
- SEO-Vorteile: Barrierefreier Code stärkt Auffindbarkeit bei Google
Ob gesetzlich verpflichtet oder nicht: Wer Barrieren abbaut, schafft echte Mehrwerte – für Nutzer und für das eigene Business.
Du willst auf der sicheren Seite sein und gleichzeitig ein besseres Nutzungserlebnis bieten?
Dann sprich mit uns – wir begleiten dich von der Analyse bis zur Umsetzung.
FAQ: Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Einschränkungen. Dazu zählen z. B. Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, screenreader-freundlicher Code und einfache Sprache.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele private digitale Angebote – insbesondere im B2C-Bereich. Websites, Onlineshops und Apps müssen dann bestimmte Standards der Barrierefreiheit einhalten.
Grundsätzlich sind alle B2C-Unternehmen betroffen – Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Umsatz (und reinem Dienstleistungsangebot). Auch wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, profitiert deutlich von barrierefreiem Webdesign.
Das hängt vom Umfang deiner Website ab. Kleine Optimierungen sind oft kostengünstig umsetzbar, während ein kompletter Relaunch mit WCAG-Konformität komplexer ist. Wir erstellen dir ein transparentes Angebot nach einem ersten Check deiner Seite.
Ja! In vielen Fällen lässt sich eine bestehende Website technisch und inhaltlich nachrüsten – z. B. durch optimierten Code, bessere Kontraste, zugängliche Formulare und strukturierte Inhalte. Ein Audit zeigt dir genau, wo du stehst.
Teilweise ja – je nach Bundesland oder Branche gibt es Programme, die digitale Barrierefreiheit fördern. Wir beraten dich gern dazu und helfen dir bei der Beantragung geeigneter Mittel oder beim Nachweis des Umsetzungsbedarfs.